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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ostseeferienvermietung Raab
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Reservierung / Auftragsbestätigung
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Eine verbindliche Reservierung der Wohnung kann erst dann erfolgen, wenn die Anzahlung gemäß der Auftragsbestätigung beim Betreiber eingegangen ist.
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Bezahlung
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Der Gast verpflichtet sich, den verbleibenden Restbetrag gemäß den bekannten Bedingungen anzuweisen. Sollte die Restzahlung nicht fristgerecht eingegangen sein, ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Ausfallentschädigung kann der Betreiber die unter Ziffer 3 gestaffelten Pauschalsätze verlangen.
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Rücktritt durch den Gast
- Der Gast kann jederzeit vor Anreise durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird wirksam, sobald das Rücktrittsschreiben beim Betreiber eingegangen ist. (Datum des Poststempels)
Im Falle des Rücktritts ist der Betreiber berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Diese beträgt bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt: 15%
44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30%
29 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 50%
ab 20. Tag vor Reiseantritt: 70%
des vereinbarten Gesamtbetrages dieses Vertrages. Bei der Ermittlung dieser Entschädigungssätze sind die durchschnittlich ersparten Aufwendungen bereits berücksichtigt.
Tritt der Gast ohne Rücktrittserklärung die Anreise nicht an, ist der Betreiber berechtigt, pauschal 90% der Gesamtbetrages geltend zu machen.
Der Gast kann bis zur Anreise Ersatzpersonen für sich und seine Mitreisenden bestellen, die der Betreiber nur dann ablehnen kann, wenn diese Person den besonderen Anreiseerfordernissen nicht genügen.
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Rücktritt durch den Vermieter
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Der Betreiber kann vom Vertrag vor Anreise zurücktreten, wenn die Durchführung der Gastaufnahme infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Betreiber zahlt in diesen Fällen lediglich den eingezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen gegen den Betreiber nicht.
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Leistungen aus dem Gastaufnahmeverhältnis
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Für die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben und der Inhalt des Gastaufnahmevertrages maßgeblich.
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Haustiere
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Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt.
nicht mehr zu mieten über Ostseeferienvermietung Raab
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